Ein Ausstieg aus der Investoren-Planung für das Alte Bahnhofsgelände dürfte für die Stadt Miltenberg keine nennenswerten Schadensersatzforderungen von der Activ Group zur Folge haben. Zu diesem Ergebnis komme ich, nachdem ich den Vorvertrag der Stadt mit dem Investor eingesehen und mir juristische Einschätzungen zu den Vereinbarungen geholt habe.
Die Auffassung von Bürgermeister Helmut Demel und der Miltenberger Verwaltung, ein Stopp der derzeitigen Planung durch die Activ Group könne die Stadt möglicherweise Schadensersatz sogar in Millionenhöhe kosten, ist nach Meinung von Juristen nicht nachvollziehbar. Die Stadt kann demnach die Entwicklung des Areals selbst in die Hand nehmen, ohne dass sie viel Geld an den Investor verliert.
Die Verwaltung vertritt die Auffassung, der Activ Group könnte allein schon durch die Verhandlungen mit der Stadt ein Anspruch auf Schadensersatz entstanden sein. Nach Einschätzung eines renommierten Wirtschaftsjuristen trifft das aber nicht zu. Die Stadt ist nicht verpflichtet, ein Bebauungsplanverfahren für die Brache zwischen Main und Mainzer Straße einzuleiten. Und sie haftet nicht für Kosten, die der Activ Group durch Vorarbeiten für einen möglichen Bebauungsplan entstanden sind. So ist es im Vorvertrag festgehalten.
Der Stadtrat ist völlig frei in seiner Entscheidung, wie er mit dem Bahnhofsgelände weiter verfahren möchte. Ein Ausstieg aus dem Investorenkonzept würde lediglich bedeuten, dass sich eine mögliche Bebauung weiter hinzieht. Auch die Erschließungskosten für die Grundstücke müsste die Stadt in diesem Fall womöglich zunächst selbst aufbringen — könne sie aber bei einem späteren Verkauf mitberechnen.