Ein Aus­stieg aus der Inves­to­ren-Pla­nung für das Alte Bahn­hofs­ge­län­de dürf­te für die Stadt Mil­ten­berg kei­ne nen­nens­wer­ten Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen von der Activ Group zur Fol­ge haben. Zu die­sem Ergeb­nis kom­me ich, nach­dem ich den Vor­ver­trag der Stadt mit dem Inves­tor ein­ge­se­hen und mir juris­ti­sche Ein­schät­zun­gen zu den Ver­ein­ba­run­gen geholt habe.

Die Auf­fas­sung von Bür­ger­meis­ter Hel­mut Demel und der Mil­ten­ber­ger Ver­wal­tung, ein Stopp der der­zei­ti­gen Pla­nung durch die Activ Group kön­ne die Stadt mög­li­cher­wei­se Scha­dens­er­satz sogar in Mil­lio­nen­hö­he kos­ten, ist nach Mei­nung von Juris­ten nicht nach­voll­zieh­bar. Die Stadt kann dem­nach die Ent­wick­lung des Are­als selbst in die Hand neh­men, ohne dass sie viel Geld an den Inves­tor ver­liert.

Die Ver­wal­tung ver­tritt die Auf­fas­sung, der Activ Group könn­te allein schon durch die Ver­hand­lun­gen mit der Stadt ein Anspruch auf Scha­dens­er­satz ent­stan­den sein. Nach Ein­schät­zung eines renom­mier­ten Wirt­schafts­ju­ris­ten trifft das aber nicht zu. Die Stadt ist nicht ver­pflich­tet, ein Bebau­ungs­plan­ver­fah­ren für die Bra­che zwi­schen Main und Main­zer Stra­ße ein­zu­lei­ten. Und sie haf­tet nicht für Kos­ten, die der Activ Group durch Vor­ar­bei­ten für einen mög­li­chen Bebau­ungs­plan ent­stan­den sind. So ist es im Vor­ver­trag fest­ge­hal­ten.

Der Stadt­rat ist völ­lig frei in sei­ner Ent­schei­dung, wie er mit dem Bahn­hofs­ge­län­de wei­ter ver­fah­ren möch­te. Ein Aus­stieg aus dem Inves­to­ren­kon­zept wür­de ledig­lich bedeu­ten, dass sich eine mög­li­che Bebau­ung wei­ter hin­zieht. Auch die Erschlie­ßungs­kos­ten für die Grund­stü­cke müss­te die Stadt in die­sem Fall womög­lich zunächst selbst auf­brin­gen — kön­ne sie aber bei einem spä­te­ren Ver­kauf mit­be­rech­nen.