Die Stadt Mil­ten­berg hat mit der Activ Group einen Vor­ver­trag über das Alte Bahn­hofs­ge­län­de geschlos­sen. Er ent­hält unter ande­rem Klau­seln zur Kos­ten­über­nah­me für die Ent­wick­lung und einen Haf­tungs­aus­schluss für die Stadt Mil­ten­berg. Das hat Bür­ger­meis­ter Hel­mut Demel auf mei­ne Fra­gen hin heu­te Abend in der Bür­ger­ver­samm­lung mit­ge­teilt.

Dem­nach hat sich der Inves­tor in dem Ver­trag ver­pflich­tet, bei­spiels­wei­se die Pla­nungs­kos­ten für die Ent­wick­lung des Are­als zu über­neh­men. Für Anwalts­kos­ten im Zusam­men­hang mit dem Gelän­de gebe es eine Ober­gren­ze, und der Inves­tor habe kei­nen Rechts­an­spruch auf einen Bebau­ungs­plan. Außer­dem beinhal­te der Ver­trag einen Haf­tungs­aus­schluss zuguns­ten der Stadt.

Die­se Infor­ma­tio­nen zusam­men­ge­nom­men, gehe ich momen­tan davon aus, dass ein Aus­stieg aus dem Inves­to­ren-Kon­zept kei­ne immensen Sum­men ver­schlin­gen dürf­te. Ich bin kei­ne Juris­tin, aber wenn der Inves­tor kei­nen Anspruch auf einen Bebau­ungs­plan hat, dürf­te es schwie­rig wer­den, Ansprü­che auf Scha­dens­er­satz gel­tend zu machen, wenn der Stadt­rat tat­säch­lich kei­nen Bebau­ungs­plan erlässt. Eine gute Grund­la­ge für einen Aus­stieg aus dem Inves­to­ren­kon­zept.

Wei­ter­hin hat Demel auf mei­ne Fra­ge, ob die Ver­wal­tung die Kon­se­quen­zen eines mög­li­chen Aus­stiegs juris­tisch geprüft hat, fol­gen­des geant­wor­tet: Kein Anwalt kön­ne die Höhe des Auf­wands bezif­fern, den die Activ Group bis­lang in die Ent­wick­lung des Bahn­hofs­ge­län­des gesteckt habe. Mög­li­cher­wei­se habe die Activ Group einen Anspruch auf Scha­dens­er­satz. Weil aber die Grö­ßen unwäg­bar sei­en, habe sich der Stadt­rat (offen­bar nicht-öffent­lich) ent­schlos­sen, die Kon­se­quen­zen eines Aus­stiegs nicht juris­tisch prü­fen zu las­sen.

Der Bür­ger­meis­ter hat erklärt, er wer­de mir den Ver­trag auf Wunsch zukom­men las­sen, so dass ich die Klau­seln nach­le­sen kann. Das ist einer­seits gut, ande­rer­seits wun­de­re ich mich, weil den Stadt­rä­ten nach mei­nen Infor­ma­tio­nen ein star­rer Maul­korb erteilt wor­den ist, Ver­trags­in­hal­te preis­zu­ge­ben. Dies geschieht immer mit Ver­weis auf die Nicht­öf­fent­lich­keit der Sit­zung.

Für die rei­ne Behand­lung im Stadt­rat und die kon­kre­ten Ver­trags­de­tails ist das ganz sicher rich­tig: Sol­che Details gehö­ren nicht an die Öffent­lich­keit, weil sie die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on der Kom­mu­ne schwä­chen kön­nen. Im jet­zi­gen Fall aber, wo der Ver­trag längst geschlos­sen ist und die Inhal­te eine wesent­li­che Rol­le für die Posi­tio­nie­rung von Par­tei­en und Bür­gern spie­len, dürf­te es eigent­lich kei­ne recht­li­che Hür­de mehr geben, die Inhal­te zu publi­zie­ren. Das gilt sicher auch für Aus­künf­te der Stadt­rä­te.

Hel­mut Demel hat heu­te in der Bür­ger­ver­samm­lung erklärt, die Stadt wer­de inter­es­sier­ten Bür­gern die Ver­trags­in­hal­te für das Bahn­hofs­ge­län­de auf Wunsch zur Ver­fü­gung stel­len. Ich wer­de die­se Mög­lich­keit nut­zen – auch, um zumin­dest eine gro­be Ein­schät­zung der Ver­trags­in­hal­te und ihrer Kon­se­quen­zen zu erhal­ten.